Am 31.05.2023 ist die 3. Rate der Vorauszahlung des Verbesserungs- und Erneuerungsbeitrages für die Entwässerung der im Jahr 2021 versandten Beitragsbescheid(e) fällig.
Um unnötige Nebenforderungen (Säumniszuschläge und/oder Mahngebühren) zu vermeiden, wird hiermit nochmals darauf hingewiesen, dass ein fristgerechter Zahlungseingang erfolgen muss.