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Email vg@vg.theres.de



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Rathausstraße 3
97531 Theres



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Elektronische Kommunikation – Zugangseröffnung

Die Verwaltungsgemeinschaft Theres hat nach Art. 3 a BayVwVfG den elektronischen Zugang zur Kommunikation mit der Verwaltungsgemeinschaft eröffnet.

Die nachfolgenden Bedingungen gelten darüber hinaus für die gesamte elektronische Kommunikation mit den Mitgliedsgemeinden Gädheim, Theres und Wonfurt und mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Theres-Gruppe.

Die Zugangseröffnung erstreckt sich auf die von der Verwaltungsgemeinschaft publizierten E-Mail-Adressen und ist an verschiedene Bedingungen geknüpft.

 

Allgemeine Bedingungen

Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht die Verwaltungsgemeinschaft Theres davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften wie z.B. das BayDSG dem nicht entgegenstehen.

E-Mails werden in den Formaten „HTML“ und „Text“ angenommen.

E-Mails inklusive der Anlagen werden bis zur maximalen Größe von 10 Megabyte angenommen.

Wenn Sie die elektronische Zugangseröffnung nutzen, so sind Sie damit einverstanden, dass Ihre E-Mail auf Viren und SPAM überprüft wird. Sollte Ihre Mail als mit Viren verseucht klassifiziert werden, so wird diese nicht gelesen, sondern sofort gelöscht und nicht weiter bearbeitet. Auch normale E-Mails können vom SPAM-Filter in einigen wenigen Fällen fälschlicherweise als unerwünschte Nachricht eingeordnet und gelöscht werden. Somit besteht keine Gewährleistung auf eine erfolgreiche und vollständige Übertragung. Die Übermittlung kann mitunter zeitverzögert stattfinden.

Werden andere Dateiformate als nachfolgend in den „Bedingungen für formlose und formgebundene Schreiben“ verwendet, sind diese nur mit Zustimmung der empfangsberechtigten Stelle zugelassen. Von der Übermittlung grundsätzlich ausgeschlossene Dateitypen sind:

- alle ausführbaren Dateien (z.B. *.exe, *.bat)

- alle Dateien mit aktiven Inhalten, wie z.B. Makros

Zugelassene Dateiformate können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert werden. Diese Daten werden von der Verwaltungsgemeinschaft nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegengenommen. Sollten Datei-Archive passwortgeschützt sein, so ist das Passwort der empfangsberechtigten Stelle unaufgefordert in geeigneter Weise zu überlassen. Geschieht dies nicht, so gilt die E-Mail als nicht angenommen und wird nicht bearbeitet.

 

Bedingungen für formlose Schreiben

Soweit möglich, sollen die elektronischen Dienste und Formulare, die die Verwaltungsgemeinschaft Theres im Internet anbietet, bevorzugt verwendet werden.

Für die Übermittlung von formfreien elektronischen Dokumenten, die keiner Unterschrift bedürfen, ist keine qualifizierte elektronische Signatur notwendig.

E-Mails können direkt an die jeweilige Sachbearbeiterin / den jeweiligen Sachbearbeiter oder an den zuständigen Fachbereich übermittelt werden.

E-Mail-Anhänge werden in den folgenden Dateiformaten angenommen:

 

DateitypDateierweiterungVersionEinschränkungenBeispielprogramm
Textdateien*.txt Nur Text, ohne FormatierungscodeNotepad

Portable

Document

Format

*.pdf

ab Adobe

Reader 6.0

und höher

 Adobe Reader

Microsoft

Word

*.doc, *.docx

ab

Word 97

Keine aktiven KomponentenMicrosoft Word

Microsoft

Excel

*.xls, *.xlsx

ab

Excel 97

Keine aktiven KomponentenMicrosoft Excel

Microsoft

PowerPoint

*.ppt, *.pptx

ab

PowerPoint

2003

Keine aktiven Komponenten

Microsoft

PowerPoint

Bilddateien

*.jpg, *.jepg, *.png

 Keine aktiven Komponenten

Scannersoftware,

digitale Kamera

Komprimierte

Dateien

*.zip 

keine selbstentpackende Dateien,

keine Dateitypen, die im Sinne

dieser Zugangseröffnung

ausgeschlossen wurden

WinZip,

7-Zip

 

Bedingungen für formgebundene Schreiben

E-Mail-Anhänge werden ausschließlich im PDF-Format angenommen.

Für die Übermittlung von elektronischen Dokumenten im formgebunden Schriftverkehr wie z.B. Widersprüchen, die einer eigenhändigen Unterschrift bedürfen, ist eine qualifizierte elektronische Signatur notwendig (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 Signaturgesetz).

Sollte weiterhin eine förmliche Zustellung erforderlich sein, die einen Zustellungsnachweis erfordert, ist dies derzeit auf elektronischem Wege nicht möglich.

 

Theres, Februar 2017


Sicherer Dialog im Bürgerserviceportal

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Hier können Sie mit den zuständigen Stellen auf sichererem Weg kommunizieren.

Der Transport Ihrer Daten erfolgt dabei vollkommen sicher.

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Die Antwort Ihrer Kommune erhalten Sie einfach im Postkorb Ihres Bürgerkontos.

Für die Nutzung des Dienstes benötigen Sie in der Regel ein Bürgerkonto mit Ausweis.

Für einige Kategorien kann ein Zugang zu einem Unternehmenskonto benötigt werden.

Dieser Dienst erfüllt die Vorgaben des BayEGovG in Art. 2 und 3 zur elektronischen Kommunikation in Schriftform ersetzender Form.


Theres, Januar 2019