Führungszeugnisse und Auskunft Gewerbezentralregister - ONLINE
Die VG Theres bietet Ihnen mit dem Bürgerserviceportaleine bequeme, zeitsparende & sichere Beantragung und Meldungen an, welche Sie 24 Stunden das ganze Jahr nutzen können.
Auch Führungszeugnisse, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister oder (Geburts-) Urkunden vom Standesamt
Haben Sie das gewusst und schon einmal ausprobiert?
Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen. (Mehr Infos).
Hier gelangen Sie zum Online-Portal:
www.fuehrungszeugnis.bund.de
Grundsteuerreform
Nähere Informationen, sowei Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema Grundsteuerreform 2022 finden Sie hier. (bitte anklicken)
Auskunfts- bzw. Übermittlungssperre
Formulare
Hinweis:
Nutzer des Internet-Browsers Mozilla Firefox beachten bitte, dass ein Ausfüllen von PDF-Formularen im Browser selbst mit Firefox nicht möglich ist. Das PDF-Formular muss zunächst lokal auf dem PC gespeichert werden und kann erst dort ausgefüllt werden. Nutzer von Internet Explorer oder Google Chrome können die PDF-Formulare im Browser direkt ausfüllen.
Planen, Bauen Wohnen (Verlinkung zum Bayer. Innenministerium)
Hier finden Sie u. a. die Formulare für einen Bauantrag. (Bitte anklicken)
SEPA-Mandate (Einzugsermächtigungen Europäischer Zahlungsverkehr)
Vereinsfeste und Veranstaltungen rechtzeitig melden
Vergessen Sie bitte nicht, Vereinsfeste bzw. veranstaltungen, für die vorübergehende Gestattungen nach dem Gaststättenrecht erforderlich sind, rechtzeitig zu beantragen.
Wir bitten die entsprechenden Anträge mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung einzureichen, damit die Veranstaltung ordnungsgemäß abgehalten werden kann.
Ansprechpartner bei der VG Theres sind Frau Barthelmes oder Frau Kamm und Herr Stark (Tel. 09521/92 34 -0).
Unbedingt zu beachten ist auch:
Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will (Musik- und Tanzveranstaltungen, Open-Air-Veranstaltungen, DJ-Parties usw.) hat das der Gemeinde unter Angabe der Art, des Orts und der Dauer der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen (Art. 19 Abs. 1 LStVG). Dies ist erforderlich, da die zuständigen Behörden wie Polizei usw. rechtzeitig zu beteiligen sind.
Entsprechende Formulare finden Sie hier auf den Internetseiten. Der Antrag muss mit Originalunterschrift(en) vorliegen und kann deshalb nicht per Mail an uns gesandt werden.