Wir bitten um Mitteilung, wenn Sie Brauchwasser aus Regenzisternen (Regenwassernutzungsanlagen) in die Kanalisation einleiten (z.B. Wäsche waschen, Toilettenspülung). Das eingeleitete Brauchwasser ist über einen geeichten Wasserzähler zu zählen, ansonsten erfolgt die Berechnung anhand einer Pauschale.
Grundstückseigentümer, die bereits Ihrer Meldepflicht nachgekommen sind, werden mit dieser Veröffentlichung nicht angesprochen.
Bei der Bekanntgabe der Trinkwasserverordnung wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die jeweiligen Betreiber der Anlage/n, die Verantwortung dafür haben, dass keine Verbindungen zur gemeindlichen Trinkwasseranlage hergestellt sind. Auch muss sichergestellt werden, dass dieses Wasser aus der Zisterne nicht als Trinkwasser verwendet wird.
Bei Fragen stehen Ihnen die Verwaltungsgemeinschaft Theres, Frau Gaus Tel. 09521/9234-14 und Frau Seufert Tel. 09521/9234-13 zur Verfügung.