die neuen Hebesätze der Gemeinde Gädheim, Gemeinde Theres und Gemeinde Wonfurt wurden beschlossen:
Gemeinde Gädheim Grundsteuer A = 525 % Grundsteuer B = 180 %
Gemeinde Theres Grundsteuer A = 485 % Grundsteuer B = 240 %
Gemeinde Wonfurt Grundsteuer A = 450 % Grundsteuer B = 180 %
Somit erfolgen nun im Laufe der nächsten Zeit die Grundsteuerfestsetzungen für das Jahr 2025. Die Bescheide werden demnächst an Sie versendet.
Der Gemeinde wird vom Finanzamt lediglich der Grundsteuermessbetrag gemeldet. Dieser ist die Grundlage für die Grundsteuer.
Wir sind an den Grundsteuermessbescheid gebunden und wenden lediglich den in der kommunalen Satzung beschlossenen Hebesatz auf den vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrag an.
Widersprüche gegen die Festsetzung der Grundsteuer bei den Gemeinden – wegen falscher Angaben bei der Grundsteuererklärung – werden daher keinen Erfolg haben.
Berichtigt werden muss hier der Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes.
Es ist von großer Bedeutung, dass alle Angaben in den Steuererklärungen richtig sind. Zu beachten und maßgebend sind die Erläuterungen in den Formularen des Finanzamtes.
Die bayerischen Vordrucke „Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5) und die dazugehörigen Ausfüllanleitungen liegen in den Finanzämtern aus. Diese sind auch auf www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt „Anzeige von Änderungen“ > “Wie kann ich Änderungen beim Finanzamt anzeigen“ abrufbar. Die Kommunen erhalten keine Vordrucke. Nachfragen und Einsprüche richten Sie bitte direkt an das zuständige Finanzamt.
Sollten Ihre Angaben nicht korrekt sein, müssen diese noch bis zum 31.12.2024 korrigiert werden. Bis zur Änderung durch das Finanzamt bleiben die Grundsteuerbescheide gültig.
Sie sind trotz Einspruch beim Finanzamt zur Zahlung der Grundsteuer bei der Gemeinde verpflichtet.