Räum- und Streupflicht der Grundstückseigentümer – Winterdienst

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der Winter kommt, wir möchten darauf hinweisen, dass nach der aktuellen Verordnung über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter jeder Grundstücksbesitzer verpflichtet ist, die Gehsteige oder, falls nicht vorhanden, einen Meter entlang des Grundstücks zu räumen oder zu streuen. Diese Verpflichtung gilt auch für unbebaute Grundstücke. 

Werktags ab 7:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8:00 Uhr, besteht die Verpflichtung, diesen Räum- und Streudienst wahrzunehmen. Die Sicherungsmaßnahmen sind bis 20:00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.

Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind freizuhalten. Wenn möglich, ist das Räumgut auf dem eigenen Grundstück zu deponieren, es darf keinesfalls z. B. auf die Straße, Fahrbahn, in Abflussrinnen bzw. Kanaleinlaufschächten gebracht werden.

Ebenso werden die Fahrzeughalter gebeten, die Autos im Bereich der eigenen Grundstücke abzustellen bzw. so zu parken, dass die   Räum- und Streufahrzeuge nicht behindert werden. Parkende Fahrzeuge erschweren die ohnehin nicht leichte Arbeit des Winterdienstes erheblich. 

An dieser Stelle bedanken wir uns bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die ihrer Schneeräumpflicht gewissenhaft nachkommen.

Öffnungszeiten:

Montag08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Dienstag08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstagganztägig geschlossen
Freitag07:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

Telefon:
09521 9234-0

 

Email:
vg@vg.theres.de

 

Anschrift:
Rathausstraße 3
97531 Theres

 

Verweise:
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