Baumschnitt, Grünschnitt, Gras und Laub, derer sich Gartenbesitzer entledigen möchten, gelten rechtlich als Abfall und dürfen nicht im Wald, in der freien Natur, in Hecken, Feldraine oder Grünflächen entsorgt werden.
Oft wird die Meinung vertreten, man füge der Natur keinen Schaden zu, da es sich um verrottbares Material handelt.
Die Zusammensetzung der Böden wird empfindlich gestört, es kommt zur Überdüngung. Gärung und Fäulnisbildung (insbesondere bei Rasenschnitt) führen zur Störung der Mikroorganismen im Boden und somit des natürlichen Nährstoffkreislaufs. Gartenabfälle können Wurzeln, Zwiebeln, Knollen oder Samen von nichtheimischen, konkurrenzstarken Pflanzen enthalten, die sich ausbreiten und die heimischen Pflanzen verdrängen.
Was banal klingt, ist jedoch kein Kavaliersdelikt.
Eine Entsorgung von Grünschnitt im Wald und auf Grünflächen verstößt gegen umwelt- /abfallrechtliche Vorschriften und stellt eine ahndungsfähige Ordnungswidrigkeit dar.
Gartenabfälle in der freien Natur sind nicht nur ein unschöner Anblick. Sobald sich an einer Stelle Abfälle befinden, kommt durch Nachahmer immer mehr Unrat dazu. Innerhalb kurzer Zeit befindet sich eine kleine Deponie in Wald, Grünflächen oder unter Büschen auf der sich neben Grünschnitt Abfälle aller Art sammeln.
Die Beseitigung von widerrechtlicher Abfallentsorgung verursacht Kosten, die von der Gemeinde zu tragen sind, also letztlich vom Steuerzahler!